Tippgeber

IMMO DEX Tippgeber- Prämie 

Werden Sie Tippgeber bei IMMO DEX  und sichern Sie sich durch Ihren Immobilien-Tipp eine attraktive Tippgeber-Provision! Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Teilen Sie diese Information mit uns und erhalten Sie Ihre eigene Provision.



Sobald die Immobilie durch das IMMO DEX- Team erfolgreich vermittelt wurde, erhalten Sie Ihre 500 € Provision bei einerEigentumswohnung oder 1.000 € bei einem Einfamilienhaus.

So einfach geht es : 

Tippgeber werden Sie ganz einfach über unser Tippgeber-Formular. Sobald Ihre Kontaktdaten bei uns eingegangen sind, treten wir mit Ihnen in Kontakt.


Im nächsten Schritt benötigen wir die Kontakt- und Adressdaten vom Eigentümer des Objekts, zu welchem Sie den Tipp abgeben möchten. Entsprechen Ihre Angaben den Tipp-Geber-Konditionen und es kommt zum Verkauf, erhalten Sie Ihre Tippgeber Provision.

IN 3 SCHRITTEN ZUM IMMO DEX- TIPPGEBER 


TIPPGEBER-FORMULAR

Sobald Sie das Formular 

abgeschickt haben, meldet 

sich ein IMMO DEX-Experte bei Ihnen.

VERKAUF/ABSCHLUSS 

Der Kontakt zwischen 

IMMO DEX und dem Eigentümer ist erfolgreich und es kommt zum erfolgreichen Verkauf.

TIPPGEBER-PRÄMIE 

Nach erfolgreichem Verkauf des Objekts erhalten Sie von IMMO DEX eine lukrative Prämie für Ihren Tipp. 


Wann zählt mein TIPP ? 


 Damit IMMO DEX  Ihnen die Tippgeber- Provision auszahlen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen werden:

Tippgeber 

Der Tippgeber muss einen Kontakt zwischen dem Eigentümer und IMMO DEX  herstellen können.

Eigentümer 

Der Eigentümer steht bisher in keinem Maklerverhältnis, noch darf das Objekt IMMO DEX  bereits bekannt sein. Die Immobilie darf nicht aus dem Internet, 

der Zeitung oder aus öffentlichen Medien stammen.

Regeln für den Tippgeber 

Die Akquise von Kunden (z.B Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§7 Abs. 1UWG) oder in aggressiver Weise erfolgen (§§ 4 Nr. 1;3,5 UWG). Auch zu vermeiden ist eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§7 Abs. 2UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG).

IMMO DEX - TIPPGEBER WERDEN 

Das Tippgeber-Formular erhalten Sie HIER

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